Honorar
Erstes Kontaktgespräch
kostenfrei
Einzelstunde (60 Minuten)
Thema Krankenkasse
Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen für Psychotherapie haben eine staatliche Heilerlaubnis. Somit tragen sie als weitere Säule des Gesundheitswesens in Deutschland zur psychosozialen Gesundheitsversorgung bei.
Die Honorare für Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen werden in aller Regel jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es gibt Zusatzversicherungen mit individuellen Vereinbarungen. Bitte wenden Sie sich vorab an ihre Krankenkasse, um eine eventuelle Übernahme zu klären.
Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Ihre Krankheitskosten beihilfefähig sind. Bitte prüfen Sie dies vorab.
Die Kosten für eine Psychotherapie können i. d. R. steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden.
Fälligkeit und Höhe des Honorars sind von einer Krankenkassenerstattung unabhängig.
Vorteile der privaten Psychotherapie
- Keine langen Wartezeiten: Kassenzugelassene Therapeuten und Therapeutinnen haben oft monatelange Wartezeiten. Diese kann mit der privaten Psychotherapie überbrückt werden.
- Kein Antragsverfahren: keinen nervenaufreibenden u. komplizierten Antrags- bzw. Bewilligungs-Marathon
- Individuelle Therapieansätze: Private Therapeuten und Therapeutinnen haben oft mehr Flexibilität bei der Auswahl und Anpassung der Methoden, die am besten zu den Bedürfnissen der Klienten/Klientinnen passen.
- Vertraulichkeit und Datenschutz: In der privaten Therapie hat der Klient/die Klientin volle Kontrolle über seine/ihre Daten und entscheidet, ob und welche Informationen an Dritte weitergegeben werden (wichtig z.B. wenn man sich privat versichern möchte oder bei Verbeamtung von Lehrern und Lehrerinnen).
- Flexibilität bei der Dauer und Frequenz: Gemeinsam mit der Therapeutin/dem Therapeuten wird die Sitzungsanzahl und -häufigkeit, ohne von Kassenrichtlinien eingeschränkt zu sein, bestimmt.
- Umfassende Begleitung: Private Therapie ermöglicht oft einen ganzheitlichen Ansatz, der über klassische Methoden hinausgeht.